Handwerkerleistungen in der Steuererklärung Absetzen Erklärt
Handwerkerleistungen richtig in der Steuererklärung geltend zu machen, ist für viele Hausbesitzer und Immobilieneigentümer eine große Herausforderung. Wir zeigen euch, wie ihr von erheblichen Steuervergünstigungen profitiert und welche Arbeiten tatsächlich absetzbar sind. Mit den richtigen Informationen könnt ihr hunderte oder sogar tausende Euro an Steuern sparen – wir erklären euch genau, worauf es ankommt.
Was Sind Handwerkerleistungen?
Handwerkerleistungen sind Arbeiten, die von Fachkräften in unserem Eigenheim oder auf unserem Grundstück durchgeführt werden. Das klingt einfach, aber es gibt wichtige Unterschiede zu verstehen. Es geht nicht nur um große Renovierungen – auch kleine Reparaturen, regelmäßige Wartungen und gezielte Instandhaltungsmaßnahmen zählen dazu.
Wir sprechen von Arbeitsleistungen, die ein Handwerker erbringt – ob Schreiner, Elektriker, Maler, Klempner oder Dachdecker. Der Schlüssel liegt darin: Es muss sich um Arbeit handeln, nicht um Materialkosten. Diese Unterscheidung ist für die Steuerabsetzbarkeit entscheidend.
Abgrenzung zu Materialkosten
Hier beginnt häufig die Verwirrung. Wenn ein Handwerker bei euch arbeitet, stellt er euch zwei Positionen in Rechnung: die Arbeitsleistung und die Materialkosten. Nur die Arbeitsleistung könnt ihr von der Steuer absetzen – maximal 20 Prozent dieser Summe.
Materialkosten sind nicht begünstigt. Wenn ein Maler beispielsweise 500 Euro für Farbe und Pinsel berechnet und 1.000 Euro für die Arbeit, dann könnt ihr nur von den 1.000 Euro die maximale Steuergutschrift erhalten (20 Prozent = 200 Euro). Die 500 Euro für Material sind separat nicht absetzbar.
Die beste Strategie: Achtet darauf, dass der Handwerker Arbeitsleistung und Material getrennt ausweist. So seht ihr genau, was ihr absetzen könnt, und vermeidet unnötige Diskussionen mit dem Finanzamt.
Förderberechtigte Arbeiten
Nicht jede Handwerkerleistung wird steuerlich begünstigt. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Arbeiten, und wir müssen wissen, welche Maßnahmen tatsächlich zählen.
Die gute Nachricht: Die Liste ist deutlich umfangreicher, als viele denken. Es geht nicht nur um energetische Sanierungen, sondern auch um alltägliche Instandhaltung und Renovierung.
Energetische Sanierungsmaßnahmen
Das ist der Klassiker unter den steuerbegünstigten Handwerkerleistungen. Hier geht es um Maßnahmen, die euer Haus energieeffizienter machen:
- Wärmedämmung von Wänden, Dächern oder Kellerdecken
- Fenster- und Türenaustausch mit besserer Isolierung
- Installation von Heizungsanlagen oder Wärmepumpen
- Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Bei diesen Maßnahmen könnt ihr oft höhere Förderquoten erreichen. Der Staat möchte Privatpersonen motivieren, ihre Immobilien zu modernisieren.
Allgemeine Handwerkerarbeiten
Doch es geht weit über Energetisches hinaus. Folgende Arbeiten sind ebenfalls steuerbegünstigt:
| Instandhaltung und Reparaturen | Dachziegel ersetzen, Rohre reparieren | 20% der Arbeitskosten |
| Reinigung und Wartung | Schornsteinfegen, Dachreinigung | 20% der Arbeitskosten |
| Renovierung und Modernisierung | Badezimmerrenovierung, Bodenbelag | 20% der Arbeitskosten |
| Ungeziefer- und Schädlingsbekämpfung | Bettwanzensanierung, Schimmelbekämpfung | 20% der Arbeitskosten |
| Gartenpflege und Grünanlagen | Baumfällungen, Gartengestaltung | 20% der Arbeitskosten |
Wir sehen: Die Palette ist breit. Nahezu jede handwerkliche Tätigkeit in eurem Eigenheim kann steuerbegünstigt sein – solange sie nicht zum Bau oder zur Umgestaltung führt, sondern der Instandhaltung oder Modernisierung dient.
Steuerliche Begünstigungen und Förderquoten
Jetzt wird es konkret: Was bringt euch das finanziell? Die Steuerersparnis ist nicht einheitlich – sie hängt von der Art der Arbeit ab.
Bei den meisten Handwerkerleistungen gilt: Ihr könnt 20 Prozent der Arbeitskosten von eurer Einkommensteuer abziehen. Das bedeutet: Wenn der Handwerker 1.000 Euro Arbeitsleistung berechnet, könnt ihr 200 Euro als Gutschrift erhalten.
Es gibt allerdings eine wichtige Obergrenze: maximal 1.200 Euro pro Jahr. Das heißt, dass bei Arbeitskosten von 6.000 Euro die maximale Steuergutschrift bei 1.200 Euro liegt – nicht bei 1.200 Euro. Wer viele Arbeiten durchführen lässt, sollte diese strategisch auf zwei Jahre verteilen, um die Obergrenze optimal zu nutzen.
Alternativer Konzept: Energetische Sanierung
Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen kann es anders aussehen. Hier bietet der Gesetzgeber oft attraktivere Konditionen, wenn die Arbeiten bestimmte Standards erfüllen. Allerdings: Für Steuervergünstigungen in eurer Einkommensteuererklärung gilt auch hier die 20-Prozent-Regel mit maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Darüber hinaus gibt es allerdings zusätzliche Förderungen von der KfW-Bankengruppe und dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Diese bieten Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite, die unabhängig von der Steuerermäßigung wirken. Das bedeutet: Ihr könnt sowohl die Steuerersparnis als auch KfW-Förderung erhalten – eine echte doppelte Förderung.
Für solche energetischen Maßnahmen benötigt ihr allerdings einen zugelassenen Energieberater und müsst die Arbeiten bestimmten KfW-Standards genügen. Das kostet etwas extra, zahlt sich aber durch die zusätzlichen Fördermittel aus.
Wie Sie Handwerkerleistungen Richtig Absetzen
Wir wissen jetzt, welche Arbeiten absetzbar sind. Aber wie macht man es praktisch richtig? Hier kommt es auf sorgfältige Dokumentation und korrekte Angaben an.
Dokumentation und Belegnachweise
Das Finanzamt verlangt Nachweise – ohne diese könnt ihr eure Steuerersparnis nicht geltend machen. Hier ist wichtig:
- Rechnung des Handwerkers – Sie muss deutlich die Arbeitsleistung von Materialkosten trennen. Eine einfache “Pauschalrechnung” reicht nicht. Der Handwerker sollte beide Positionen einzeln ausweisen.
- Zahlungsnachweis – Ihr müsst nachweisen, dass ihr die Rechnung auch bezahlt habt. Kontoauszüge sind ideal. Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nur bis 5.000 Euro pro Handwerker und Jahr.
- Eigene Aufzeichnungen – Haltet fest, welche Arbeiten durchgeführt wurden, an welchen Tagen und wer die Arbeit erledigt hat.
Tipp: Behaltet alle Belege mindestens sechs Jahre auf. Das Finanzamt kann Einkommensteuererklärungen bis zu zehn Jahre zurück prüfen, wenn Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht.
Angaben in der Einkommensteuererklärung
In der aktuellen Steuererklärung tragt ihr eure Handwerkerleistungen in die Anlage “Haushaltsnahe Aufwendungen” ein – das ist die Anlage HAH oder auch als “Anlage Haushaltsnahe Arbeitskräfte” bekannt.
Hier gebt ihr ein:
- Den Namen und die Anschrift des Handwerkers oder des Unternehmens
- Die Höhe der Arbeitskosten (nicht der Materialkosten.)
- Die Art der Maßnahmen
Bei online eingereichten Steuererklärungen übernimmt die ELSTER-Software die Calculation automatisch – sie verrechnet 20 Prozent und prüft, ob die 1.200-Euro-Obergrenze überschritten wird.
Ein häufiger Fehler: Manche Steuerpflichtige tragen die gesamte Rechnung ein, ohne Arbeitsleistung und Material zu trennen. Das führt zu Problemen mit dem Finanzamt und zur Ablehnung des Antrags. Vermeidet das von Anfang an, indem ihr mit dem Handwerker klärt, dass ihr die Trennung braucht.
Häufige Fehler und Vermeidungsstrategien
Wir haben viele Steuererklärungen gesehen und kennen die typischen Fallstricke. Diese Fehler kosten euch echtes Geld – so vermeidet ihr sie:
Fehler 1: Material und Arbeitskosten vermischen
Das ist der häufigste Fehler. Manche Hausbesitzer tragen die gesamte Rechnung ein und hoffen, das Finanzamt übersieht es. Das funktioniert nicht. Lösung: Von Anfang an mit dem Handwerker klären, dass ihr eine getrennte Aufstellung braucht.
Fehler 2: Schwarzarbeit dokumentieren
Ihr möchtet sparen und bezahlt schwarz? Das funktioniert nicht bei der Steuererklärung. Das Finanzamt akzeptiert nur Rechnungen von angemeldeten Gewerbetreibenden oder Arbeitern. Wenn die Rechnungen nicht stimmen, verliert ihr nicht nur die Steuerersparnis – ihr riskiert auch Strafen.
Fehler 3: Die 1.200-Euro-Obergrenze ignorieren
Manche denken, dass die Obergrenze “großzügig ausgelegt” wird. Nein – 1.200 Euro sind 1.200 Euro. Wer mehr ausgibt, kann den Rest nicht einfach ins nächste Jahr verschieben.
Fehler 4: Falsche Kategorisierung von Arbeiten
Nicht jede Arbeit im Haus ist absetzbar. Arbeiten, die den “Wesentlichen Charakter” des Hauses ändern (wie ein großer An- oder Umbau), sind nicht begünstigt. Lösung: Im Zweifelsfall vorher mit einem Steuerberater klären.
Fehler 5: Belege nicht aufbewahren
Wer nicht alle Belege hat, kann die Steuerersparnis nicht nachweisen. Speichert Fotos von Rechnungen und Zahlungsbelegen – digital ist sicher und haltbar.
